Beim Kauf einer Off-Plan Immobilie in Spanien müssen einige wichtige Punkte berücksichtigt werden:
1.Stellen
Sie sicher, dass der Bauträger im Handelsregister ordentlich registriert ist
und der Vertrag von jemanden unterschrieben wird, welcher offiziell dafür
Befugnis hat.
2.Wenden
Sie sich an das Grundbuchamt, um sicherzustellen, dass das Grundstück, auf dem gebaut
wird, auf den Bauträger registriert ist, mit dem Sie Geschäfte tätigen.
3.Ebenfalls sollte nachgeprüft werden, ob das
Bauprojekt und dessen Beschreibung schon im zuständigen Grundbuchamt
eingetragen ist. So kann nachgewiesen werden, ob die entsprechende Baugenehmigung
vorliegt und der Bau, nach dem genehmigten Entwurf, schon begonnen hat. Sie
sollten dies daher vor jeder Zahlung erfragen. Sie können auch beim Grundbuchamt
nachprüfen, ob die Beschreibung des künftigen Gebäudes eingetragen ist.
4.Verlangen
Sie eine Kopie des Katasterzertifikats, welches die genauen Grenzen und
Quadratmetern der Immobilie beschreibt.
5.Stellen
Sie sicher, dass der Bauträger gegen Schäden versichert ist, die durch
strukturelle Mängel am Gebäude verursacht werden könnten. Diese Versicherung
sollte in den Bauunterlagen (libro del edificio) enthalten sein, dass der Bauträger
Ihnen zur Verfügung stellt und Einzelheiten zur Versicherung gegen strukturelle
und andere Konstruktionsfehler enthält.
6.Fordern
Sie auch eine Planungsbescheinigung für das Grundstück, das bei der Stadtplanungsabteilung (Urbanismo) des
Rathauses zu erhalten ist. Dazu gehören Informationen, wie z. B., ob das
Grundstück bauliche Einschränkungen aufweist, sich in einer Grünzone befindet,
einen öffentlichen Gehweg enthält oder derzeit Pläne für den Bau einer Autobahn oder
Ähnliches vorliegen usw.
7.Es muss
sichergestellt sein, dass die Verkäuferpartei jede Kaufzahlung direkt mit einer
Bankgarantie (Aval Bancario) absichert. Die Bauträger, welche Off-Plan-Objekte
verkaufen, sind gesetzlich dazu verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht
allerdings nur dann, wenn das Objekt schon über eine Baugenehmigung verfügt. Vor
jeder Zahlung sollte die entsprechende Garantie abgefragt werden. Es ist
wichtig, dass es sich bei der Bankgarantie um eine Einzel- und nicht um eine
Gesamtbürgschaft handelt, die das gesamte Bauvorhaben abdeckt, da diese nicht
den gleichen Schutz bietet. Sie sollten auch den Nachweis verlangen, dass Ihre
Zahlungen auf einem speziellen Treuhandkonto hinterlegt werden, das nur für Bauausgaben der angegebenen Anlage verwendet wird.
8.Bitten
Sie den Verkäufer nach Abschluß der Bauarbeiten und bevor Sie die
Eigentumsurkunde unterschreiben, um den Nachweis, dass die Bauarbeiten gemäß
der Beschreibung in den Plänen abgeschlossen wurden. Dies wird als Zertifikat
ausgestellt (certificado final de obra). Sie können dies auch im Grundbuchamt
nachprüfen.
9.Stellen
Sie sicher, dass Sie über die vom Rathaus für Neubauten ausgestellte
Erstbezugsgenehmigung (licencia de primera occupación) verfügen, die
bescheinigt, dass die Immobilie bewohnbar ist. Sie benötigen dieses Dokument,
um die Strom- und Wasserversorgung beantragen zu können. Ohne die Vorlage dieser
Unterlagen kann der Bauträger von Ihnen nicht die letzten Zahlungen und die
Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde verlangen.
10.Bitten Sie einen Gutachter die
Immobilie zu überprüfen. Dies ist nicht obligatorisch, aber es ist ratsam, sich
vor der Fertigstellung ein professionelles Urteil über die Immobilie zu
verschaffen. Die einzelnen provinzialen Architektenkammern bieten Ihnen eine
Liste unabhängiger Sachverständiger an.
Kündigung des
Vertrages
Wenn der Bauträger Ihr Eigentum nicht innerhalb der im
Vertrag festgelegten Frist errichtet oder die Dienstleistungen und Versorgungs-
und Qualitätsleistungen nicht vollständig erbracht hat und / oder die
Wohnbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, haben Sie einen Rechtsanspruch
auf:
• die Fertigstellungsfrist zu verlängern, damit der Bauträger,
innerhalb der neuen Frist, die Immobilie fertigstellen kann
• den Vertrag zu kündigen und die Einzahlungen zuzüglich
Zinsen zurückzufordern
Wenn Sie den Vertrag kündigen möchten, sollten Sie sich
von einem unabhängigen Rechtsberater beraten lassen. Nachdem Sie einen Anwalt
konsultiert haben, müssen Sie dem Bauträger zunächst schriftlich mitteilen,
dass Sie den Vertrag wegen Nichteinhaltung kündigen und die Rückzahlung der bis
dahin gezahlten Anzahlungen sowie der aufgelaufenen Zinsen fordern.
Wenn der Bauträger Ihnen nicht innerhalb des angegebenen
Zeitraums antwortet, wenden Sie sich an die Schadenabteilung der Bank oder
Sparkasse, die für die Garantie verantwortlich ist, und fordern Sie die
Rückerstattung der geleisteten Zahlungen an.
Sollte die Bank ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, besteht der einzige verbleibende Rechtsbehelf darin, einen Anwalt zu beauftragen, um ein Gerichtsverfahren gegen die Bank einzuleiten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind und weder eine Bankgarantie noch eine Versicherungspolice des Bauträgers haben, sollten Sie sich in Bezug auf strafrechtliche gerichtliche Schritte vor Gericht von einem unabhängigen Rechtsanwalt beraten lassen und eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Die
in diesem Blog-Bereich angebotenen Informationen und rechtlichen Hinweise sind
nicht verbindlich, sondern nur indikativ. Wenn Sie eine qualifizierte
Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich immer an einen Fachmann. Wenn Sie
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